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   BFH, 17.03.1992 - IX R 264/87   

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https://dejure.org/1992,1690
BFH, 17.03.1992 - IX R 264/87 (https://dejure.org/1992,1690)
BFH, Entscheidung vom 17.03.1992 - IX R 264/87 (https://dejure.org/1992,1690)
BFH, Entscheidung vom 17. März 1992 - IX R 264/87 (https://dejure.org/1992,1690)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Alternative 1

  • Wolters Kluwer

    Unterhalt - Einfamilienhaus - Vermietung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Alt. 1
    Gebäude-Nutzungs-Überlassung an geschiedene Ehefrau (§ 21 EStG )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 168, 78
  • NJW 1993, 1096
  • FamRZ 1992, 1420 (Ls.)
  • BB 1992, 1708
  • DB 1993, 412
  • BStBl II 1992, 1009
  • BStBl II 1992, 2172
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.02.1988 - IX R 157/84

    Vermietung einer Eigentumswohnung an unterhaltsberechtigtes volljähriges Kind als

    Auszug aus BFH, 17.03.1992 - IX R 264/87
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 23. Februar 1988 IX R 157/84 (BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604) in dem Abschluß des Mietvertrages einen Gestaltungsmißbrauch i. S. von § 42 der Abgabenordnung (AO 1977) gesehen, wenn Eltern eine ihnen gehörende Wohnung ihrem unterhaltsberechtigten studierenden Kind vermieten, das den Mietzins nur aus dem ihm von ihnen gewährten Barunterhalt bestreiten kann; denn die Eltern erfüllen mit der Wohnraumüberlassung den gesetzlichen Unterhaltsanspruch des Kindes.
  • BFH, 26.07.1983 - VIII R 30/82

    Zeitpunkt des Zufließens von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 17.03.1992 - IX R 264/87
    Entgelt in diesem Sinn sind alle Geld- oder Sachleistungen, die der Nutzende als Gegenleistung an den Vermieter oder Verpächter erbringt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Juli 1983 VI R 30/82, BFHE 139, 171, BStBl II 1983, 755).
  • BFH, 14.03.1986 - VI R 30/82

    Nettolohnvereinbarungen, die die Berlin-Zulagen einschließen, sind

    Auszug aus BFH, 17.03.1992 - IX R 264/87
    Entgelt in diesem Sinn sind alle Geld- oder Sachleistungen, die der Nutzende als Gegenleistung an den Vermieter oder Verpächter erbringt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Juli 1983 VI R 30/82, BFHE 139, 171, BStBl II 1983, 755).
  • BFH, 29.06.2022 - X R 33/20

    Trennungsunterhalt durch Naturalleistungen

    cc) Wird die Wohnung auf Grundlage einer Unterhaltsvereinbarung zwischen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten an den unterhaltsberechtigten Ehegatten überlassen, ist geklärt, dass der unterhaltsverpflichtete Ehegatte mangels eines Entgelts insoweit keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (BFH-Urteil vom 17.03.1992 - IX R 264/87, BFHE 168, 78, BStBl II 1992, 1009, unter 1.).
  • BFH, 08.03.2006 - IX R 34/04

    Abgeltung einer Zugewinnausgleichsforderung

    Dadurch unterscheidet sich der Fall von der Überlassung einer Wohnung aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung, wenn die geschiedenen Ehegatten insoweit eine Sachleistung (nach § 72 des früheren Ehegesetzes, vgl. nunmehr § 1585c BGB) vereinbaren (BFH-Urteil vom 17. März 1992 IX R 264/87, BFHE 168, 78, BStBl II 1992, 1009).
  • BFH, 19.12.1995 - IX R 85/93

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen dem Sohn als Vermieter und der

    Ebensowenig weicht der Senat von seinem Urteil vom 17. März 1992 IX R 264/87 (BFHE 168, 78, BStBl II 1992, 1009) ab, denn in diesem Fall war zwischen den Beteiligten kein Mietvertrag geschlossen worden.
  • FG München, 30.01.2004 - 8 K 4747/00

    Keine Vermietungseinkünfte durch Nutzungsüberlassung einer Immobilie zur

    Auf das BFH-Urteil vom 17. März 1992 IX R 264/87, BStBl II 1992, 1009 werde verwiesen, das zu einem vergleichbaren Sachverhalt ergangen sei.

    Der zu entscheidende Sachverhalt stimmt nach Ansicht des Senats mit dem überein, den der BFH mit Urteil vom 17. März 1992 IX R 264/87, BStBl II 1992, 1009 entschieden hatte.

  • BFH, 19.09.2008 - IX B 102/08

    Entgelte i.S.v. § 21 EStG - § 21 Abs. 2 EStG verfassungsrechtlich unbedenklich -

    Zwar kommen als Entgelte i.S. von § 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG) neben einer Geldleistung (Mietzins) auch Sachleistungen in Betracht, die der Nutzende als Gegenleistung an den Vermieter erbringt (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 1992 IX R 264/87, BFHE 168, 78, BStBl II 1992, 1009).
  • FG München, 30.09.1998 - 1 K 2087/96

    Voraussetzungen für eine Abzugsfähigkeit von Seminaraufwendungen; Anforderungen

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  • BFH, 24.06.2009 - IX B 35/09

    Einkommensteuer: Wohnungsüberlassung als Naturalunterhalt keine Einnahmen aus

    Die Vorentscheidung entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (grundlegend BFH-Urteil vom 17. März 1992 IX R 264/87, BFHE 168, 78, BStBl II 1992, 1009; vgl. zur Abgrenzung auch BFH-Urteil vom 8. März 2006 IX R 34/04, BFH/NV 2006, 1280, unter II. 1. a.E.).
  • FG Thüringen, 15.01.2009 - 2 K 233/07

    Wohnungsüberlassung als Naturalunterhalt keine Einnahmen aus Vermietung und

    Nach dem Urteil des BFH vom 17.03.1992 IX R 264/87 (BStBl II 1992, 1009) begründe eine Unterhaltsvereinbarung kein Mietverhältnis.
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